PFAHLGRÜNDUNGEN

GEBÄUDEABFANGUNGEN










Gebäudeabfangungen

Zunächst wird am geschädigten Objekt eine Baugrunderkundung durchgeführt. Sie gibt Aufschluss über die Bodenverhältnisse unter dem Fundament. Dabei werden die Böden des geschädigten und nicht geschädigten Gebäudebereiches verglichen.

Die Baugrunderkundung wird so dicht wie möglich am geschädigten Objekt durchgeführt. Unsere Technik ermöglicht einen Einsatz selbst bei schwierigsten Platzverhältnissen (im Gebäude). Im Weiteren werden dann die Fundamente freigelegt (Streifen- oder Einzelfundamente). Ist hier die Betongüte gegeben, kommt die Fundamentarretierung durch Konsolen
(s. erste 3 Bilder) zur Anwendung.

Eine weitere Möglichkeit der Fundamentabfangung besteht darin, einen „Streichbalken“ neben dem bestehenden Fundament herzustellen. Zur Lastübertragung werden Stahlstäbe in das vorhandene Fundament eingeklebt, welche in den Streichbalken einbetoniert werden. Der Streichbalken ruht auf Mikropfählen (s. Bild 4 und Bild 5).


  
    Einsatz der Bohrtechnik auf engstem Raum


 

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